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Qualen nach Wahlen

Ein Essener Äbtissinnen-Streit

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Das galt durchaus auch für die Wahlen der Äbtissinnen von Essen, jedenfalls gab es in der fast 1000-jährigen Geschichte des Damenstiftes eine ganze Reihe von Regelabweichungen. Sophia (1012 - 1039) etwa, Tochter Kaiser Ottos I., war bereits Äbtissin von Gandersheim und hätte es deshalb zeitgleich in Essen eigentlich nicht mehr werden können. Anna Salome von Salm-Reifferscheidt (1646 - 1688) war mit 24 Jahren der Regel nach zu jung für den Posten, mindestens 30 Jahre sollten die Äbtissinnen alt sein. Elisabeth vom Bergh (1604 - 1614) war stiftsfremd und somit überhaupt nicht wählbar, eigentlich. Ähnlich war es auch bei der letzten Äbtissin von Essen, Maria Kunigunde von Polen und Sachsen (1776 - 1802). Aber die Ausnahmen waren eben doch möglich, durch geschicktes Taktieren, politische Absprachen oder auch ‚finanzielle Anreize', Hauptsache, die päpstliche Bestätigung folgte, früher oder später.

Aber mitunter kann auch die Ausnahme zur Regel werden, und dann sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Eigentlich wurde in Essen nämlich die Äbtissin von den Stiftdamen gewählt, aber es hatte sich im Laufe der Jahre ergeben, dass auch das Kanonikerkapitel, die hohe Geistlichkeit, an den Wahlen teilnahm, in friedlicher Eintracht offensichtlich. Zunächst jedenfalls, spätestens 1426 war es nämlich vorbei mit der Einigkeit. Margarete von der Mark hatte ihr Amt im April niedergelegt und sich nach Köln zurückgezogen. Bei der Neuwahl waren im Grunde zwei Kandidatinnen im Rennen, Margarete von Limburg hatte die märkische und kölnische Unterstützung, Elisabeth Stecke van Beeck wurde in Kleve eindeutig bevorzugt. Ein Politikum also, mal wieder.

10 Stiftsdamen nahmen an der Abstimmung teil, 11 Kanoniker. Und es kam, wie es ja mal kommen mußte, erstmals überstimmten die Männer die Frauen, die Mehrheit fiel auf Margarete von Limburg. Damit war der Streit perfekt, die Kanoniker beriefen sich schlicht auf die Mehrheit, die Damen darauf, dass durch königliche und päpstliche Privilegien nur ihnen das Wahlrecht verliehen sei. Die Herren proklamierten daraufhin Margarte als neue Äbtissin, die Frauen postwendend Elisabeth Stecke van Beeck. Ein waschechter Äbtissinnenstreit, zwei Frauen gleichzeitig in diesem Amt, das ging natürlich nicht. Die Entscheidung mußte nun aus Rom kommen.

Im Juni 1426 bestätigte der Papst Margarete von Limburg, zunächst. Dann zog er die Bestätigung zurück, erklärte die Essener Wahl für ungültig und setzte kraft päpstlicher Autorität Elisabeth als neue Äbtissin ein. Die hatte sich aber mit den Stiftsdamen in's Schloß Borbeck geflüchtet, das inzwischen von den Limburgern belagert wurde, um die Frauen auszuhungern. Das fanden aber die van Steckes überhaupt nicht nett, sie bahnten sich kraftvoll mit Nahrungsmitteln einen Weg in's Schloß und nahmen bei der Gelegenheit gleich 50 Limburger gefangen. Zu wenig, wie es scheint, jedenfalls blieben genug Limburger frei, die ihrerseits die Abtei in Essen besetzten und den Stiftsdamen die Einkünfte aus ihren Gütern entzogen. Man schrieb sich fröhlich Fehdebriefe hin und her, in denen man sich der gegenseitigen Feindschaft versicherte. Erst im Februar 1428 gelang es schließlich dem päpstlichen Legaten, einen Waffenstillstand auszuhandeln. Und gewonnen hatten quasi die Stiftsdamen, Elisabeth Stecke van Beeck wurde als Äbtissin bestätigt, erhielt ein Jahr später auch die kaiserliche Belehnung und regierte fast 20 Jahre.

Ihre Vorgängerin, Margarete von der Mark, verfolgte den Äbtissinnenstreit von Köln aus. Kopfschüttelnd vermutlich, dass ihre Vorgängerinnen nämlich die Kanoniker zur Wahl überhaupt zugelassen hatten, konnte sie sich nur mit "weiblicher Herzenseinfalt" erklären.

A propos Äbtissinnenstreit: dies war nicht der einzige im Essener Damenstift, es gab noch einen davor (ab 1292) und einen danach (ab 1489). Drei also insgesamt, das darf man wohl noch als Ausnahmen buchen.
(Martin Engelbrecht)