Qualen nach Wahlen
Ein Essener Äbtissinnen-Streit
Ausnahmen bestätigen bekanntlich die
Regel. Das galt durchaus auch für die Wahlen der Äbtissinnen von
Essen, jedenfalls gab es in der fast 1000-jährigen Geschichte des
Damenstiftes eine ganze Reihe von Regelabweichungen. Sophia (1012 -
1039) etwa, Tochter Kaiser Ottos I., war bereits Äbtissin von
Gandersheim und hätte es deshalb zeitgleich in Essen eigentlich nicht
mehr werden können. Anna Salome von Salm-Reifferscheidt (1646 - 1688)
war mit 24 Jahren der Regel nach zu jung für den Posten, mindestens 30
Jahre sollten die Äbtissinnen alt sein. Elisabeth vom Bergh (1604 -
1614) war stiftsfremd und somit überhaupt nicht wählbar, eigentlich.
Ähnlich war es auch bei der letzten Äbtissin von Essen, Maria
Kunigunde von Polen und Sachsen (1776 - 1802). Aber die Ausnahmen waren
eben doch möglich, durch geschicktes Taktieren, politische Absprachen
oder auch ‚finanzielle Anreize', Hauptsache, die päpstliche
Bestätigung folgte, früher oder später.
Aber mitunter kann auch die Ausnahme zur
Regel werden, und dann sind Schwierigkeiten vorprogrammiert. Eigentlich
wurde in Essen nämlich die Äbtissin von den Stiftdamen gewählt, aber
es hatte sich im Laufe der Jahre ergeben, dass auch das
Kanonikerkapitel, die hohe Geistlichkeit, an den Wahlen teilnahm, in
friedlicher Eintracht offensichtlich. Zunächst jedenfalls, spätestens
1426 war es nämlich vorbei mit der Einigkeit. Margarete von der Mark
hatte ihr Amt im April niedergelegt und sich nach Köln zurückgezogen.
Bei der Neuwahl waren im Grunde zwei Kandidatinnen im Rennen, Margarete
von Limburg hatte die märkische und kölnische Unterstützung,
Elisabeth Stecke van Beeck wurde in Kleve eindeutig bevorzugt. Ein
Politikum also, mal wieder.
10 Stiftsdamen nahmen an der Abstimmung
teil, 11 Kanoniker. Und es kam, wie es ja mal kommen mußte, erstmals
überstimmten die Männer die Frauen, die Mehrheit fiel auf Margarete
von Limburg. Damit war der Streit perfekt, die Kanoniker beriefen sich
schlicht auf die Mehrheit, die Damen darauf, dass durch königliche und
päpstliche Privilegien nur ihnen das Wahlrecht verliehen sei. Die
Herren proklamierten daraufhin Margarte als neue Äbtissin, die Frauen
postwendend Elisabeth Stecke van Beeck. Ein waschechter
Äbtissinnenstreit, zwei Frauen gleichzeitig in diesem Amt, das ging
natürlich nicht. Die Entscheidung mußte nun aus Rom kommen.
Im Juni 1426 bestätigte der Papst
Margarete von Limburg, zunächst. Dann zog er die Bestätigung zurück,
erklärte die Essener Wahl für ungültig und setzte kraft päpstlicher
Autorität Elisabeth als neue Äbtissin ein. Die hatte sich aber mit den
Stiftsdamen in's Schloß Borbeck geflüchtet, das inzwischen von den
Limburgern belagert wurde, um die Frauen auszuhungern. Das fanden aber
die van Steckes überhaupt nicht nett, sie bahnten sich kraftvoll mit
Nahrungsmitteln einen Weg in's Schloß und nahmen bei der Gelegenheit
gleich 50 Limburger gefangen. Zu wenig, wie es scheint, jedenfalls
blieben genug Limburger frei, die ihrerseits die Abtei in Essen
besetzten und den Stiftsdamen die Einkünfte aus ihren Gütern entzogen.
Man schrieb sich fröhlich Fehdebriefe hin und her, in denen man sich
der gegenseitigen Feindschaft versicherte. Erst im Februar 1428 gelang
es schließlich dem päpstlichen Legaten, einen Waffenstillstand
auszuhandeln. Und gewonnen hatten quasi die Stiftsdamen, Elisabeth
Stecke van Beeck wurde als Äbtissin bestätigt, erhielt ein Jahr
später auch die kaiserliche Belehnung und regierte fast 20 Jahre.
Ihre Vorgängerin, Margarete von der
Mark, verfolgte den Äbtissinnenstreit von Köln aus. Kopfschüttelnd
vermutlich, dass ihre Vorgängerinnen nämlich die Kanoniker zur Wahl
überhaupt zugelassen hatten, konnte sie sich nur mit "weiblicher
Herzenseinfalt" erklären.
A propos Äbtissinnenstreit: dies war
nicht der einzige im Essener Damenstift, es gab noch einen davor (ab
1292) und einen danach (ab 1489). Drei also insgesamt, das darf man wohl
noch als Ausnahmen buchen.
(Martin Engelbrecht) |