| Dignitäten und Ämter |
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Pröpstin Seit dem Spätmittelalter ist die Pröpstin im Essener Stift als Leiterin des Damenkapitels nachweisbar. Sie hatte die Verantwortung für den gesamten Konventsbesitz, Einkünfte standen allein der Pröpstin zu. Auch das Recht, Stiftsdamen aufzunehmen, lag zumindest zeitweise bei der Pröpstin. Mit ihrer Macht konnte sie im Zweifelsfall zu einer starken Gegnerin der Äbtissin werden. Das Amt der Dechantin wird erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt. Sie hatte die Leitung des gräflichen Chordienstes, gleichzeitig hatte sie eine Aufsichtspflicht über die Stiftsdamen. Einkünfte und Kompetenzen der Dechantin waren im Vergleich zur Pröpstin eher gering. Scholasterin Über die tatsächlichen Funktionen der Scholasterin im Stift Essen finden sich nur wenige Informationen. Erst Ende des 13. Jahrhunderst ist die Scholasterin als Würdenträgerin nachweisbar. Fraglich ist aber, ob sie als 'Lehrerin' für die Stiftsdamen angesehen werden kann. Nach Ute Küppers-Braun sind im 17. und 18. Jahrhundert keine nennenswerten Funktionen mit der Scholasterin verbunden. Gennant wird hier nur der eher symbolische Akt eines "Ruthen-Streichs" für neu aufzunehmende Stiftsdamen durch die Scholasterin. Küsterin Der Küsterin unterstand die Aufsicht über den gesamten Kirchenschatz und über die Reliquien. An Festtagen und bei Prozessionen hatte sie bereits im 14. Jahrhundert die Aufgabe, Wein oder 'Opfergeld' an die Kanoniker zu verteilen. Zudem war die Küsterin zuständig für die Besorgung des Kerzenschmucks. Die meisten dieser Aufgaben wurden aber bis zum 18. Jahrhundert gegen Bezahlung an den Kirchenmeister abgetreten. Die kleineren Ämter Pförtnerin: Zuständig für die Beleuchtung der Gräber der Äbtissinnen Mathilde und Theophanu Kellnerin: Vermutlich Aufsicht über die Weinlieferung an das Stift Kämmerin: Aufsicht über die Verteilung der Brot- und Fleischportionen Maria-Magdalenen-Amt: Auch als Almosen-Amt bezeichnet. Die Inhaberin war zuständig für die Beleuchtung des Grabes der Äbtissin Beatrix von Holte |