9. Januar 2001
Einzige Aufgabe der vorbereitenden Sitzung ist die Hinzuberufung weiterer Mitglieder; erst danach kann die konstituierende Sitzung stattfinden.
Berufen werden können Personen, die für die Arbeit des Pfarrgemeinderats wichtig sein können, etwa Mitglieder von Gruppierungen, die durch die Wahl nicht vertreten sind. Auf jeden Fall muss ein Vertreter der Jugend berufen werden, wenn (wie bei uns der Fall) keiner gewählt wurde.
Mindestens zwei Drittel der PGR-Mitglieder müssen gewählt sein, d.h. bei 15 gewählten und fünf geborenen Mitgliedern können höchstens zwei weitere Mitglieder hinzuberufen werden.
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15 gewählte Mitglieder
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5 geborene Mitglieder
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Berufung weiterer Mitglieder
Als weitere Mitglieder wurden Frau Melanie Scholl (Jugendvertreterin) und Herr Arnold Bauerfeind in den Pfarrgemeinderat berufen. |