10. Juli 2006

Sitzung im Pfarrsaal St. Peter

Gemeinsame Sitzung mit dem Kirchenvorstand
zur Umsetzung der neuen Pfarreienstruktur

Die Entscheidung von Bischof Dr. Felix Genn, Christus König zur Gemeindekirche und St. Bonifatius zur Filialkirche zu machen, hat zu teilweise sehr heftigen Reaktionen geführt. Daher wurde eine gemeinsame Sitzung von PGR und KV anberaumt, bei der mit Herrn Dr. Fendrich, Herrn Kronenberg und Herrn Kleine drei Vertreter des Generalvikariates Rede und Antwort standen.

Einige Ergebnisse dieser Sitzung:

Weitere Kirchen

In der künftigen Großpfarrei Liebfrauen gibt es sechs sog. "weitere Kirchen", die nicht mehr aus Kirchensteuermitteln finanziert werden. Für sie muss jeweils individuell eine neue Nutzung gefunden werden. Für mögliche Nutzungen gibt es eine "Rangliste", die noch unter Bischof Luthe erstellt wurde:

Alternative Eigennutzung durch die Gemeinde oder die Pfarrei, z.B. durch Verlagerung von Einrichtungen der Gesamtpfarrei an diesen Standort

Nutzung durch andere christliche Kirchen

Nutzung durch soziale Einrichtungen

Kulturelle oder kommerzielle Nutzung unter Berücksichtigung des kirchlichen Charakters des Gebäudes

Abriss ist die letzte Alternative

Die Entscheidung über die künftige Nutzung fällt der Kirchenvorstand der Gesamtpfarrei. Er muss sich dabei an den finanziellen Möglichkeiten, aber auch am Pastoralplan der Pfarrei orientieren.

Sozialer Standort St. Peter

Bischof Genn hat in seiner Entscheidung ausdrücklich die caritativen Einrichtungen in St. Peter hervorgehoben. Dies ist als deutliches Signal an die neue Pfarrei zu werten, St. Peter als sozialen Standort im Pastoralplan zu berücksichtigen.

Damit ist der Erhalt von Schwesternkonvent und der bestehenden Einrichtungen aber nicht automatisch gesichert, denn trotz allem muss der Standort finanzierbar bleiben. Es sollte also ein Konzept entwickelt, das diese Faktoren berücksichtigt.

Einen konkreten Zeitplan dafür gibt es nicht, allerdings werden die Finanzzuweisungen ab nächstes Jahr fehlen, so dass das Konzept zügig angegangen werden muss.

Filialkirche St. Bonifatius

Eine Filialkirche ist ein zusätzlicher Gottesdienstort für die Gemeinde, der weiterhin vom Bistum finanziert wird. Über die Nutzung der weiteren Räumlichkeiten entscheidet ebenfalls der Kirchenvorstand im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung des Pastoralplans.

Es gibt keine Pläne, Filialkirchen in absehbarer Zeit zu weiteren Kirchen umzuwandeln. Das schließt aber auch nicht aus, dass in ein paar Jahren abhängig von der jeweiligen Entwicklung an einzelnen Standorten eine Anpassung erfolgt.

Auch für die Räumlichkeiten an den Filialkirchen sollten daher Konzepte zu einer alternativen (Teil-)Nutzung erstellt werden, um den Standort zu sichern.